Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hildesheim Marketing GmbH ist bemüht, ihre Website allen Nutzerinnen und Nutzern barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2019/882. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Stand der Barrierefreiheit sowie weitere Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hildesheim-tourismus.de. Ausgenommen sind sämtliche Websites von Drittanbietern, auf die von der genannten Website aus verlinkt wird. Für die barrierefreie Gestaltung dieser Seiten sind ausschließlich die Drittanbieter selbst verantwortlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die digitalen Dienstleistungen auf www.hildesheim-tourismus.de erfüllen die Anforderungen an Barrierefreiheit gemäß des BFSG.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung mehrerer Prüfwerkzeuge sowie auf den technisch-strukturellen Voraussetzungen, die durch den technischen Dienstleister neusta destination.one GmbH bereitgestellt werden.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen, die Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung von Informationen erfragen und die nach § 9 Abs. 2 Satz 2 und § 9a Abs. 4 Satz 1 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz von der Barrierefreiheit ausgenommenen Informationen in einem für Sie zugänglichen Format anfordern:
Hildesheim Marketing GmbH
Rathausstraße 15
31134 Hildesheim
E-Mail: info@hildesheim-tourismus.de
Telefon: (+49) 5121 / 1798-0
Wir werden auf die genannten Mitteilungen, Anfragen und Anträge schnellstmöglich regieren.
Schlichtungsverfahren (Durchsetzungsverfahren)
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach §9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0) 511 / 1204010