Reisebedingungen für Pauschalangebote der Tourist-Information Hildesheim für Buchungen ab dem 01. Juli 2018

Sehr geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs.1 BGB), auf welche die Vorschriften der §§ 651 a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt und uns als Reiseveranstalter der tourist-information Hildesheim, nachstehend ti-Hi abgekürzt, – im Bu-chungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a – y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

 

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Der Gast übermittelt seinen Buchungswunsch mündlich, schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die ti-Hi. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar. Bei elektronischen Buchungen, die als verbindlich gekenn-zeichnet sind, erhält der Gast umgehend eine Buchungsbestätigung auf elektronischem Wege.
1.2. Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die ti-Hi dem Gast, im Regelfall per E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Terminen und bietet dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Leistungs-beschreibung im Angebot verbindlich an.
1.3. Der Reisevertrag kommt rechtsverbindlich für den Gast und die ti-Hi zu Stande, sobald und soweit die Annahmeerklärung des Gastes der ti-Hi schriftlich, per Fax oder E-Mail ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb der von der ti-Hi vorgegebenen Frist zur Annahme des Angebots zugeht. Soweit im Angebot vermerkt, kann die Annahmeerklärung bei kurzfristigen Angeboten durch den Gast auch telefonisch übermittelt werden. Mit Eingang dieser Annahmeerklärung bei der ti-Hi ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Die ti-Hi übermittelt dem Gast unver-züglich eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Bestätigung des Eingangs seiner Annahmeerklärung, sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Gast nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäfts-räumen erfolgte. Die Rechtswirksamkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht vom Zugang dieser Eingangsbestätigung der ti-Hi beim Gast abhängig.
1.4. Enthält die Annahmeerklärung des Gastes Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber dem Angebot ti-Hi, so ist ein rechts-verbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Es liegt ein neues Angebot des Gastes vor, an das der Gast für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn die ti-Hi bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewie-sen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und wenn der Gast dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.
1.5. Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.6. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kün-digung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 und 7 möglich.

 

2. Bezahlung, Sicherungsschein
2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert oder angenommen werden, wenn wenn ein wirksamer Kundengeldabsi-cherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise im Sinne von § 651 r Abs. 4 BGB und Artikel 252 EGBGB übergeben wurde.
2.2. Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs.3 BGB ist, abweichend von Ziffer 2.1., nicht auszuhändigen, wenn
vereinbart ist, dass abweichend von Ziff. 2.3 und 2.4 die komplette Zahlung erst zum Aufenthaltsende zahlungsfällig wird und die vertraglichen Reise-leistungen keine Beförderungen des Gastes vom Wohnort zum Urlaubsort und /oder zurück beinhalten.
2.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Gastes bei der ti-HI) und nach Eingang des Sicherungsscheins beim Gast, ist eine Anzahlung in Höhe von 10% zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
2.4. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durch-geführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.
2.5. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist, kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungs-recht des Gastes besteht und die ti-Hi zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist,
a) besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
b) kann die ti-Hi soweit vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgemäß erfolgen, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zu-rücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5.3 dieser Reisebedingungen belasten.

 

3. Leistungen
3.1. Die Leistungsverpflichtung von der ti-Hi ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt / dem Angebot von ti-Hi sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Leistungsträger (Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe, Sportanbieter, Beförderungsunternehmen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen) sind von der ti-Hi nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung der ti-Hi, deren Angebot oder Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3.3. Orts-, Hotel- oder Hausprospekte, die nicht von der ti-Hi herausgegeben werden, sind für diese unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen von ti-Hi gemacht wurden.

 

4. Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von ti-Hi nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die ti-Hi ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Daten-träger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen. Der Gast ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzu-nehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn die ti-Hi eine solche Reise angeboten hat. Der Gast hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Gast gegenüber der ti-Hi nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Gast in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.

 

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung
5.1. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ti-Hi. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
5.2. Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Gast oder tritt er die Reise nicht an steht der ti-Hi eine angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von der ti-Hi zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle der ti-Hi
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe
der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten der ti-Hi sowie abzüglich dessen, was die ti-Hi
durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 8. bis 1 Tag vor Reiseantritt 60%
am Tag des Reiseantritts 80%
Bei Nichtantritt der Reise bzw. No-Show: 95 % des Reisepreises
5.3. Dem Gast bleibt es vorbehalten, der ti-Hi nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.4. An Stelle einer pauschalen Entschädigung nach der vorstehenden Regelung kann ti-Hi ihre konkret entstandenen Kosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen als Schaden geltend machen. Diese können auch höher sein als nach den vorstehenden Pauschalen. Die ti-Hi ist in diesem Fall ver-pflichtet, dem Gast ihre Aufwendungen im Einzelnen zu beziffern und zu belegen.
5.5. Die ti-Hi ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.6. Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Un-terkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Das gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die ti-Hi keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Gast gegeben hat, in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Werden dennoch auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Konzert und/oder Theater-karten) vorgenommen (Umbuchung), kann die ti-Hi ein Umbuchungsentgelt in Höhe von €15,-- pro Änderungsvorgang erheben.
5.7. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Gastes, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. Der Kunde und der in den Vertrag eintretende Dritte haften als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt entste-henden Mehrkosten. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ti-Hi nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung die ti-Hi bereit und in der Lage war, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die dem Gast zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so wird sich ti-Hi bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
7.1. Die ti-Hi kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von der ti-Hi oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die ti-Hi, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2. Die ti-Hi kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Rei-severtrag zurücktreten:
a) Die Mindesteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist sind in der Buchungsbestätigung angegeben sowie ist in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss angegeben.
b) Die ti-Hi ist verpflichtet, dem Gast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt der ti-Hi später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
c) Der Gast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn die ti-Hi in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Gast aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der ti-Hi geltend zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

 

8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung der ti-Hi für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vor-schriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.2. Die ti-Hi haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Pauschal-reise von der ti-Hi sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
8.3 Die ti-Hi haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Gastes die Verletzung von Hinweis-, Ausklärungs- oder Organisationspflichten der ti-Hi ursächlich war.

 

9. Obliegenheiten des Gastes, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
9.1. Der Gast ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der ti-Hi anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Un-terkunfts-Betrieb, ist nicht ausreichend.
9.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ti-Hi erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Gast den Reisevertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651 l BGB) kündigen.
9.3. Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Gast gegenüber ti-Hi geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.
9.4. Die ti-Hi verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Gast im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen
in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch a) Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung b) Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und c) Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.

 

10. Verjährung und Information über Verbraucherstreitbeilegung
10.1. Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass ti-Hi nicht an einer freiwilligen Verbraucher-streitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert ti-Hi den Gast hierüber in geeigneter Form. Ti-Hi weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin..

 

11. Datenschutz
11.1. Die uns durch den Kunden übermittelten personenbezogenen Daten (auch online) werden elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet, auch im Wege des automatisierten Verfahrens. Personenbezogene Daten sind Daten die dazu verwendet werden können die Identität des Kunden zu erfahren wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse.
11.2. Personenbezogene Daten werden von uns nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten.
11.3 Die Erfassung und Verarbeitung der vom Kunden übermittelten Daten findet ausschließlich unter Anwendung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Kunde kann auf Nachfrage unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten gel-tend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungs-technische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Die Anfrage ist zu richten an info@hildesheim-marketing.de. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen erhoben werden.
11.4. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten (insbesondere Adressdaten) an Dritte findet nicht statt.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der ti-Hi und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung mit der Maßgabe, dass falls der Reisende seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestim-mungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
12.2. Der Gast kann die ti-Hi nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der ti-Hi gegen den Gast, ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ti-Hi vereinbart.
12.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit sich aus internationalen Abkommen oder aus Bestimmungen der Europäischen Union, die auf den Reise-Vertrag anzuwenden sind, zu Gunsten des Gastes als Verbraucher etwas anderes ergibt.

 

Reiseveranstalter ist:
Hildesheim Marketing GmbH

Tourist-Information Hildesheim
Geschäftsführer Fritz S. Ahrberg
Rathausstr. 15, 31134 Hildesheim
Fon +49 (0) 5121 / 1798-0 Fax +49 (0) 5121 / 1798-88
www.hildesheim-tourismus.de

 

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