Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Besitzer des Hildesheim Gutscheins
Seit 15.10.2025
1. Hildesheim Gutschein
Die Geschenkgutscheine können bei den teilnehmenden Verkaufsstellen erworben werden. Eine Übersicht der aktuellen Verkaufs- und Akzeptanzstellen ist im Internet unter www.hildesheim-gutschein.de abrufbar.
Beim Verkauf eines Gutscheins handelt die jeweilige Verkaufsstelle im Auftrag und im Namen des Herausgebers.
Der Hildesheim Gutschein wird ausschließlich mit einem festen Geldwert von 10 €, 15 € oder 50 € ausgegeben.
Der Arbeitgeber-Gutschein hat einen Wert von 50 €.
2. Einlösung
Der Hildesheim Gutschein kann zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Euro bei den zum Zeitpunkt der Einlösung am Gutscheinsystem teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden.
Die Einlösung ist ausschließlich stationär vor Ort möglich. Eine Nutzung in Online-Shops oder sonstigen Online-Angeboten der Akzeptanzstellen ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung – auch teilweise – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Wert der Ware oder Dienstleistung unter dem Nennwert des Gutscheins liegt. Ein Anspruch auf Auszahlung eines Restbetrages besteht nicht.
Der Hildesheim Gutschein ist nicht personengebunden und somit frei übertragbar.
3. Gültigkeit und Verjährung
Gutscheine können ausschließlich innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer eingelöst werden. Maßgeblich ist das auf dem Gutschein angegebene Ausgabejahr.
Die Gültigkeit des Gutscheins beträgt drei Jahre ab dem Ende des Ausgabejahres.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine Einlösung des Gutscheins – auch teilweise – ausgeschlossen.
Nicht eingelöste Restwerte verfallen mit Ablauf der Verjährungsfrist. Ein Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restbetrages in Geld besteht zu keinem Zeitpunkt. Ebenso besteht nach Ablauf der Verjährungsfrist kein Anspruch auf Verlängerung, Umtausch oder Ausstellung eines Ersatzgutscheins.
4. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gutscheininhaber und der Hildesheim Marketing GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Gutscheininhaber Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates unberührt.
5. Haftung
Für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gutscheine übernimmt die Hildesheim Marketing GmbH keine Haftung. Ein Ersatz oder eine Sperrung ist nicht möglich.