Allgemeine Geschäfts-
bedingungen für Annahmestellen des Hildesheim Gutscheins

Seit 15.02.2026

1. Gegenstand des Gutscheinsystems

Der „Hildesheim Gutschein“ ist eine Initiative der Hildesheim Marketing GmbH, Rathausstraße 15, 31134 Hildesheim.

Die Gutscheine werden in Stückelungen von 10 €, 15 € und 50 € ausgegeben.

Der Arbeitgeber-Gutschein kann einen Wert von bis zu 50 € haben und kann in jeglicher Stückelung erworben werden. Soll der Arbeitgeber-Gutschein auf Rechnung erworben werden, kann dieser nur direkt bei der Hildesheim Marketing GmbH erworben werden.

Produktion, Abwicklung, Verwaltung und Bewerbung des Gutscheinsystems erfolgen durch die Hildesheim Marketing GmbH.

Die Teilnahme am Gutscheinsystem ist für Annahmestellen kostenfrei. Für die Abrechnung eingelöster Gutscheine wird eine Clearinggebühr in Höhe von 4 % zzgl. MwSt. erhoben.

Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab dem Ende des Ausgabejahres.

2. Teilnahme als Annahmestelle

Annahmestelle kann jedes Unternehmen mit Sitz in der Stadt Hildesheim werden. Die Anmeldung erfolgt über ein entsprechendes Anmeldeformular bei der Hildesheim Marketing GmbH.

Annahmestellen erhalten:

  • einen „Wir sind dabei“-Aufkleber zur Kennzeichnung im Geschäft 
  • eine Veröffentlichung auf der Website www.hildesheim-gutschein.de 
  • eine Vorstellung auf den Social-Media-Kanälen der Hildesheim Marketing GmbH

3. Einlösung der Gutscheine

Gutscheine können vom Gutscheininhaber bei den teilnehmenden Annahmestellen wie Bargeld zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden.

Die Gutscheine sind übertragbar.

4. Keine Barauszahlung / Restbeträge

Eine Barauszahlung – auch teilweise – ist ausgeschlossen, wenn der Wert der Ware oder Dienstleistung unter dem Nennwert des Gutscheins liegt. Dies ist auf dem Gutschein vermerkt.

Für Arbeitgeber-Gutscheine ist jede Form der Barauszahlung aus steuerrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers.

5. Abrechnung der Gutscheine

Die Annahmestelle reicht erhaltene Gutscheine persönlich oder postalisch bei der Hildesheim Marketing GmbH ein.

Die Annahmestelle erhält spätestens 5 Tage nach Einreichung eine Empfangsbestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Der Gutscheinwert wird abzüglich der Clearinggebühr zeitnah überwiesen.

Für auf dem Postweg verloren gegangene Gutscheine übernimmt die Hildesheim Marketing GmbH keine Haftung. Eine Erstattung erfolgt bei Verlust nicht.

6. Prüfung der Gutscheine

Bei der Annahme sind Annahmestellen verpflichtet, die Echtheit des Gutscheins anhand folgender Merkmale zu prüfen:

  • Hologramm 

  • Gutscheinnummer 

  • Haptik und Zustand

Nur Gutscheine mit gültiger, unbeschädigter und deutlich lesbarer Gutscheinnummer sowie vorhandenem Hologramm sind zur Einlösung berechtigt.

7. Ausschluss beschädigter, manipulierter Gutscheine oder abgelaufener Gutscheine

Annahmestellen sind nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen, die unleserlich, beschädigt, stark abgenutzt oder in sonstiger Weise verändert sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sicherheitsmerkmale wie Hologramm, Gutscheinnummer oder sonstige Echtheitsmerkmale nicht mehr vollständig oder eindeutig erkennbar sind.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Annahme, Erstattung oder Ersatz durch die Annahmestelle oder die Hildesheim Marketing GmbH. Auch die Ausstellung eines Ersatzgutscheins ist ausgeschlossen.

Nimmt eine Annahmestelle einen solchen Gutschein dennoch an, erfolgt hierfür keine Erstattung durch die Hildesheim Marketing GmbH. Das wirtschaftliche Risiko trägt in diesem Fall die Annahmestelle.

Dies gilt ebenso für Gutscheine, die nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeits- oder Abrechnungsfrist angenommen oder eingereicht werden. Auch in diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung durch die Hildesheim Marketing GmbH.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Die Teilnahme am Gutscheinsystem erfolgt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich und muss schriftlich gegenüber der Hildesheim Marketing GmbH erfolgen.

Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme auf unbestimmte Zeit und kann weiterhin mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

9. Annahme- und Abrechnungszeiträume

Die Annahme und Abrechnung der Gutscheine richtet sich nach dem Ausgabejahr:

Ausgabejahr      Annahme im Geschäft bis           Abrechnung mit Hildesheim Marketing GmbH bis

2018                     31.12.2021                                       31.01.2022

2019                     31.12.2022                                       31.01.2023

2020                     31.12.2023                                       31.01.2024

2021                     31.12.2024                                       31.01.2025

2022                     31.12.2025                                       31.01.2026

2023                     31.12.2026                                       31.01.2027

2024                     31.12.2027                                       31.01.2028

2025                     31.12.2028                                       31.01.2029

2026                     31.12.2029                                       31.01.2030

2027                     31.12.2030                                       31.01.2031

10. Änderungen der Bedingungen

Die Hildesheim Marketing GmbH behält sich vor, diese AGB zu ändern oder anzupassen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Annahmestellen zumutbar ist.

Änderungen werden den Annahmestellen in geeigneter Form mitgeteilt. Die jeweils gültige Fassung wird auf www.hildesheim-gutschein.de veröffentlicht.