Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen der Hildesheim Marketing GmbH

für die Durchführung von öffentlichen Stadtführungen und Gruppenführungen

 

Gültig für Verträge, die ab dem 01.02.2025 geschlossen werden

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil des zwischen dem/den Gast/Gästen und dem Veranstalter, Hildesheim Marketing GmbH (HIMAG), Rathausstr. 15, 31134 Hildesheim, geschlossenen Vertrags zur Durchführung von öffentlichen Führungen sowie individuellen Gruppenführungen.
1.2 Gäste im Sinne dieser AGB können Verbraucher als auch Unternehmer sein.
1.3 Die HIMAG ist hinsichtlich der angebotenen öffentlichen Führungen sowie individuellen Gruppenführungen alleinige Vertragspartnerin des Gastes/der Gäste.
1.4 Die HIMAG bietet öffentliche Führungen sowie individuelle Gruppenführungen in Hildesheim an. Bei allen Führungen ist eine vorherige Buchung zwingend erforderlich. Inhalt und Umfang richten sich nach Maßgabe des zwischen der HIMAG und des Gastes bzw. der Gäste geschlossenen Vertrages.
1.5 Die HIMAG ist berechtigt, ihre Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.
1.6 Die HIMAG garantiert eine Durchführung der Stadtführungen ab erreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.

§ 2 Angebot und Abschluss des Vertrages
2.1 Die Stadtführung kann mündlich und schriftlich (E-Mail, Brief, Telefon, vor Ort, über die Website der HIMAG) gebucht werden.
2.2 Mit der Buchung gibt der Gast/die Gäste gegenüber einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Stadtführung ab.
2.3 Der Vertrag kommt aufgrund einer verbindlichen Anmeldung sowie durch ausdrückliche Bestätigung durch die HIMAG zustande. Die Buchungsbestätigung in Form einer Bestellung erfolgt in schriftlicher Form per E-Mail.
2.4 Das Verbrauchern grundsätzlich bei Fernabsatzverträgen als Kunden zustehende Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung nicht, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen speziellen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§ 3 Preise und Zahlungsweise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung durch den Gast/die Gäste hat entsprechend der jeweiligen vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen. Bemisst sich bei Gruppenführung der Preis nach der Anzahl der angemeldeten Gäste, ist dieser Preis auch dann maßgeblich, wenn die Gästegruppe zum Zeitpunkt der Stadtführung aus weniger als der angemeldeten Personenzahl besteht und diese Zahl nicht bis 3 Tage (bei Kulinarischen Zeitreisen 14 Tage) vor Beginn der Stadtführung korrigiert wurde.

§ 4 Rücktritt, Umbuchung
4.1 Gruppenführung
Ein Rücktritt vom Vertrag/Stornierung einer Gruppenführung muss in Textform an die Tourist-Information Hildesheim erfolgen (E-Mail, Brief). Für den Fall des Rücktritts einer Gruppenführung gilt folgende Kostenregelung:
• bis zu 3 Tage vor Führungsbeginn zu den Öffnungszeiten der Tourist-Information Hildesheim: kostenfrei
• ab 3 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des Gesamtpreises
Stornierungen beim Gästeführer sind unwirksam. Die Rücktrittskosten in Höhe des gesamten vereinbarten Preises der individuellen Gruppenführung sind auch dann durch den Gast/die Gäste zu zahlen, wenn der Gast/die Gäste zu dem vereinbarten Beginn der Gästeführung zu spät oder gar nicht erscheint/erscheinen.
4.1.1 Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts und der sich hieraus ergebenden Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung der Gruppenführung bei der HIMAG.
4.1.2 Sind durch den Rücktritt auch Leistungen Dritter (Domführungen, Dommuseumsführungen, Eintritte, Busmieten, etc.) betroffen, gelten hinsichtlich dieser Leistungen und Kosten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner, d. h. dieser Dritten.
4.1.3 Eine Umbuchung ist möglich für den Fall, dass die gewünschte Änderung der Leistung nach dem Programm der HIMAG zur Verfügung gestellt werden kann.
4.2 Öffentliche Stadtführungen
4.2.1 Ein Rücktritt vom Vertrag/Stornierung eines Tickets muss in Textform an die Tourist-Information Hildesheim erfolgen (E-Mail, Brief). Für den Fall des Rücktritts vom Ticketkauf gilt folgende Kostenregelung:
• bis zu 3 Tage vor Führungsbeginn zu den Öffnungszeiten der Tourist-Information Hildesheim: kos-
tenfrei
• ab 3 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des Gesamtpreises
Stornierungen beim Gästeführer sind unwirksam.
4.2.2 Ein Anspruch des Gastes/der Gäste nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Termins oder sonstige Leistungen (Umbuchung) besteht grundsätzlich nicht.

§ 5 Gruppenführungen
5.1 Wird die Gästeführung/Stadtführung als Gruppenführung durchgeführt, ist die Anzahl der Gäste pro Gästeführung auf 25 Personen begrenzt (ausgenommen sind ausgeschriebene Maximalteilnehmerzahlen). Schulklassen werden als eine Klasse geführt.
5.2 Verspätung des Gastes bei individuellen Gruppenführungen
Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem Stadtführer frei, weiter zu warten oder den Gast/die Gäste als nicht gekommen zu betrachten.
5.3 Die verspätete Zeit wird von der vereinbarten Leistung abgezogen. Alternativ kann mit der HIMAG eine Verlängerung zur ursprünglich vereinbarten Leistung gegen Aufpreis getroffen werden. Dies Bedarf einer vorherigen Absprache. Die Bezahlung des vereinbarten Preises wird hiervon nicht berührt.

§ 6 Besonderheiten bei Gästeführungen auf den St.-Andreas-Kirchturm
Beinhaltet die Gästeführung den Besuch des St.-Andreas-Kirchturms gelten besondere Sicherheitsbestimmungen. Die aktuelle Besucherordnung ist für den Gast/die Gäste verbindlich. Der Gast/die Gäste wird /werden vor dem Aufstieg, ausdrücklich auf die Besucherordnung mit den besonderen Sicherheitsbestimmungen und der Notwendigkeit der Einhaltung derselben hingewiesen.

§ 7 Beschränkung der Haftung, höhere Gewalt
7.1 Die HIMAG haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsstörungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. coronabedingte Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Beschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Mangel an Arbeitskräften, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Bereitstellung durch Fremdleistungen), verursacht worden sind, die die HIMAG nicht zu vertreten hat.
7.2 Kann sich die HIMAG mit Erfolg auf diese Klausel berufen, ist die HIMAG ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis die Leistungserbringung unmöglich gemacht hat, von ihrer Pflicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern dies unverzüglich dem/Gast bzw. den Gästen mitgeteilt wird.
7.3 Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass die Vertragsparteien dasjenige, was sie Kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nichts anderes vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 30 Tage überschreitet. Gerät die HIMAG mit einer Leistung aus dem Vertrag in Verzug oder wird ihr eine Leistung, gleich aus welchem Grund unmöglich, so ist die Haftung der HIMAG auf Schadenersatz nach Maßgabe des Punkt
7.4 dieser AGB beschränkt.
7.4 Die vertragliche Haftung der HIMAG auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sich aus den Bestimmungen der nachfolgenden Ziffern a) bis c) nichts anderes ergibt.
a) Die HIMAG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit der HIMAG oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen.
b) Für sonstige Schäden, die auf Vorsatz der HIMAG oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen, haftet die HIMAG unbeschränkt. Für sonstige Schäden, die auf Fahrlässigkeit der HIMAG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, wird die Haftung der HIMAG auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt.
c) Eine Haftung der HIMAG für Mangelfolgeschäden sowie für sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

§ 8 Nichtdurchführbarkeit der Gästeführung, Rücktritt durch die HIMAG
Kann die HIMAG die Gästeführung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, kann die HIMAG von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die HIMAG dem Gast/den Gästen unverzüglich darüber informieren. Hat der Gast die Gäste bereits für die Gästeführung bezahlt, wird der entsprechende Preis unverzüglich durch die HIMAG erstattet.

§ 9 Datenschutz

Die Verwendung der Daten der Reisenden, die der HIMAG zur Vertragserfüllung überlassen wurden, steht im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Eine Weitergabe von Daten der Reisenden erfolgt nur und insoweit, wenn dies aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. Die vollständige Datenschutzerklärung der HIMAG finden Sie unter: www.hildesheim-tourismus.de/datenschutz

§ 10 Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 11 Sonstiges
Soweit einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand der AGB: Hildesheim, Januar 2025

 

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