Vermittlungsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Kunden und der Hildesheimer Marketing Gesellschaft mbH, handelnd unter Tourist-Information Hildesheim (TI), zu Stande kommenden Verträge über die Vermittlung von Reiseleistungen wie Unterkünfte und Stadtführungen.


§ 1 Vertragsschluss
(1) Mit elektronischem Buchungsauftrag/Beauftragung durch den Buchenden/Nutzer (Kunden) über das Informations- und Reservierungssystem "TOMAS" gibt dieser ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines an uns gerichteten Vermittlungsvertrages über die gewünschten Leistungen (Veranstaltungen) ab. Gleichzeitig liegt hierin das verbindliche Angebot des Kunden an den Vertragspartner des von uns vermittelten Vertrages (Veranstalter) auf Abschluss des zu vermittelnden Vertrages; insoweit sind wir zur Entgegennahme von Erklärungen und Vertragsabschlüssen für den Veranstalter in dessen Namen ermächtigt.
(2) Erfolgt der Auftrag nicht auf elektronischem Wege über das Portal TOMAS liegt hierin durch den Kunden noch kein Angebot sondern eine unverbindliche Anfrage vor. Das Angebot des Kunden erfolgt dann auf Grundlage der an diesen von uns übersandten Unterlagen.
(3) Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Die Erklärungen können schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax per E-Mail oder sonst auf elektronischem Wege erfolgen. Bei Auftragserteilung auf elektronischem Wege bestätigen wir unverzüglich den Eingang des Auftrages; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
(4) Der Vermittlungsauftrag kommt in jedem Fall erst durch unsere Annahmeerklärung zu Stande.
(5) Zwischen dem Kunden und uns wird kein Reisevertrag i.S.d. Reisevertragsrechts begründet. Wir sind nur als Vermittler des zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zu schließenden Vertrages tätig. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten des vermittelten Vertrages ergeben sich ausschließlich zwischen Kunden und Veranstalter. Der mit Buchung erteilte Vermittlungsauftrag gilt jeweils nur einzeln. Eine Kombination von verschiedenen Reiseleistungen ist daher nicht möglich. Für jede weitere Vermittlungstätigkeit kommt daher ein unabhängiger und in sich eigenständiger Vermittlungsvertrag zustande. Auch die vermittelten Verträge sind voneinander unabhängig. Die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bleiben zueinander unberührt.


§ 2 Anmelderhaftung
Meldet der Kunde neben sich selbst weitere Personen für die Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen, sofern er bei der Beauftragung eine entsprechende gesonderte Erklärung abgibt.


§ 3 Vertragspflichten des Vermittlungsvertrages
(1) Unsere Vertragspflichten bestimmen sich nach dem mit dem Kunden geschlossenen Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestehen in der Vornahme der zur Durchführung des gewünschten Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen, der zugehörigen Beratung und der Bereitstellung der benötigten Reiseunterlagen, soweit diese nicht von dem Veranstalter selbst an den Kunden übermittelt werden.
(2) Soweit wir an den Kunden Hinweise erteilen, haften wir nur im Rahmen des Gesetzes und der zwischen dem Kunden und uns getroffenen vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Gleiches gilt für die Erteilung von Auskünften. Ein darüberhinausgehender Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt ausschließlich durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns zu Stande.


§ 4 Ergänzende Bestimmungen für die Zimmervermittlung
(1) Allgemeine Bestimmungen
1. Der Veranstaltungspreis ist nur gegenüber dem Veranstalter zu entrichten.
2. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Kunden und Veranstalter bestimmen sich auch hier nur nach dem von uns vermittelten Vertrag. Es gelten – soweit wirksam in den Vertrag einbezogen – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
3. Die in diesem Paragraphen weiter niedergeschriebenen Bestimmungen gelten nur für die Vermittlung von Zimmern der an unser Buchungssystem angeschlossenen und über dieses gebuchten gewerblichen und privaten Veranstalter. Die im Portal TOMAS aufgeführten Veranstalter sind sämtlich an das Buchungssystem angeschlossen. Es werden ausschließlich Unterkünfte dieser Veranstalter vermittelt. Für andere Vermittlungstätigkeiten gelten diese ergänzenden Bestimmungen nicht.
4. Es gelten – soweit wirksam in den Vertrag einbezogen – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und nur ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Anreisezeit, Nichtanreise
1. Der jeweilige Veranstalter ist nur verpflichtet, die gebuchte Unterkunft bis 18.00 Uhr des gebuchten Anreisetages aufrecht zu erhalten, sofern zwischen dem Kunden und dem Veranstalter keine abweichende Anreisezeit vereinbart worden ist. Bei Nicht-Anreise ist der Veranstalter berechtigt, die gebuchte Unterkunft an Dritte zu vergeben; in diesem Fall verliert der Kunde seinen Anspruch auf Unterbringung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde bei Auftragserteilung eine spätere Anreise angekündigt hat oder bei Auftragserteilung am gleichen Tag der Anreise.
2. Kann die gebuchte Unterkunft nicht anderweitig belegt werden, ist der Veranstalter berechtigt, eine Pauschale von bis zu 80% des vereinbarten Reisepreises zu verlangen. Die Pauschale bemisst sich nach der Art der gebuchten Unterkunft und den angeforderten Zusatzleistungen.
3. Die erhobene Pauschale bestimmt sich dann nach dem Anspruch des Veranstalters gegenüber dem Gast abzüglich seiner regelmäßig ersparten Aufwendungen. Der Kunde ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis über einen geringeren Schaden zu führen.
(3) Rücktritt (Stornierung), Umbuchungen
1. Der Kunde kann jederzeit den Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) gegenüber dem Veranstalter erklären. Die Erklärung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
2. Die Stornierung ist für den Kunden bis 30 Tage vor Antritt der Reise kostenfrei möglich. Danach ist der Veranstalter berechtigt, die für die Nichtanreise anfallende Pauschale zu berechnen.
3. Umbuchungsverlangen oder Stornierungen können schriftlich an uns gerichtet werden. Ist es möglich, dem Wunsch des Kunden nachzukommen, erhält er hierüber eine gesonderte Bestätigung. Anderenfalls wird der Wunsch abschlägig mitgeteilt. Für die Umbuchung oder Stornierung wird von uns eine Gebühr i.H.v. 5,- € je vermittelten und von der Umbuchung betroffenen Vertrag erhoben.
4. Sofern durch eine Umbuchung der ursprüngliche Vertrag ganz oder teilweise storniert werden muss, ist der Veranstalter berechtigt, die für die Stornierung bzw. Nichtanreise anfallende Schadenspauschale zu berechnen. Diese fällt dann neben der Umbuchungsgebühr an.


§ 5 Ergänzende Bestimmungen für die Vermittlung von Veranstaltungen, deren Veranstaltungsleistung in Gästeführungen erbracht werden
(1) Die Gästeführungen sind von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit haben wir dies zu berücksichtigen. Wir sind auch hier lediglich Vermittler des zwischen dem Gästeführer als Veranstalter und dem Kunden zu schließenden Vertrages über die jeweilige Führungsleistung. Eine Annahme des zu vermittelnden Vertrages kann daher erst erfolgen, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht wird. Im Weiteren werden diese „geschlossene Führungen“ genannt.
(2) Hiervon ausgenommen sind die durch die von der Hildesheimer Stadtführer-Gilde e.V. angebotenen regelmäßigen Stadtführungen, auf die bei Vermittlung oder im Rahmen der Leistungsbeschreibung gesondert hingewiesen wird. In diesem Fall sind wir auch nur Vermittler. Der Vertrag über die jeweilige Führungsleistung kommt dann zwischen dem Kunden und der Gilde zustande, die diese Führungen durch deren Mitglieder ausführen lässt. Im Weiteren werden diese „offene Führungen“ genannt.
(3) Nichtteilnahme, Rücktritt (Stornierung)
1. Der Kunde kann jederzeit den Rücktritt (Stornierung) gegenüber uns erklären. Die Erklärung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Die Stornierung ist bei den geschlossenen Führungen nur bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn während der Öffnungszeiten der tourist-information kostenlos möglich. Danach oder bei Nichterscheinen des Kunden ist der Kunde verpflichtet, das vereinbarte Führungsentgelt in voller Höhe zu entrichten. Bereits im Voraus an uns gezahlte Auslagen (z.B. Eintrittsgelder) oder bei rechtzeitiger Stornierung bereits an uns gezahlte für den Veranstalter bestimmte Honorare werden dem Kunden zurückerstattet.
2. Das an den Gästeführer für seine Leistungen zu zahlende Honorar wird mit Vertragsschluss des vermittelten Vertrages fällig. Eintrittsgelder sind – soweit diese nicht im Ausnahmefall ausdrücklich anderweitig übernommen werden – durch den Kunden vor Ort zu entrichten und im Veranstaltungspreis nicht enthalten.
3. Wir sind ermächtigt, namens und für Rechnung der durch uns vermittelten Gästeführer oder der Gilde das mit dem Kunden vereinbarte Honorar von dem Kunden entgegenzunehmen. Hierüber erhält der Kunde eine schriftliche Empfangsquittung zum Nachweis der Zahlung gegenüber dem Gästeführer. Der Gästeführer ist berechtigt, seine Leistungen nur nach Vorlage der Empfangsquittung durch den Kunden zu erbringen.
4. Die Durchführung der Veranstaltung ist auch bei den geschlossenen Führungen keine höchstpersönliche Pflicht des Gästeführers. Er ist ohne vorherige Anzeige berechtigt, sich durch einen anderen Gästeführer vertreten zu lassen. Sämtliche von uns vermittelten Gästeführer haben die mit diesen vereinbarten Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Der Gästeführer ist verpflichtet, nur die von uns zur Vermittlung akzeptierten Personen als dessen Vertreter zu bestimmen.

§ 6 Reklamationen
(1) Reklamationen oder sonstige Ansprüche aus den von uns vermittelten Verträgen sind ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner des vermittelten Vertrages geltend zu machen. Eine Anzeige uns gegenüber genügt insbesondere nicht zur Wahrung möglicher Fristen, noch sind wir zur Annahme diesbezüglicher Erklärungen gegenüber dem Veranstalter berechtigt oder zur Weiterleitung von Unterlagen an den Veranstalter verpflichtet. Aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vermittlungsvertrag sind wir nur verpflichtet, dem Kunden alle Informationen und Unterlagen, die für diesen zur Durchsetzung seiner Ansprüche von Bedeutung sind, zu überlassen.
(2) Wir sind ebenfalls nicht verpflichtet, den Kunden über seine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter zu beraten oder ihn auf die Einhaltung von Fristen hinzuweisen.


§ 7 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften nicht für Ansprüche, die aus den von uns nur vermittelten Vertragsverhältnissen begründet sind. Dies gilt auch für Mängel der vermittelten Leistung und Sach- und Personenschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Veranstaltung entstanden sind, sofern wir uns nicht ausdrücklich hierzu verpflichtet haben.
(2) Eine Haftung aus dem zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vermittlungsvertrag bleibt davon unberührt. Für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird dieser Schaden auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden und auf das dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt. Für Schäden, die nicht auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird eine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung aus dem Vermittlungsvertrag für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.


§ 8 Verjährung / Ausschlussfristen
(1) Ansprüche des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vermittlungsvertrag sind binnen eines Monats gegenüber uns geltend zu machen (Ausschlussfrist). Die Ausschlussfrist beginnt mit Kenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Umständen, frühestens aber mit dem Ende der Vertragslaufzeit des vermittelten Vertrages.
(2) Dies gilt nicht, wenn der Kunde das Fristversäumnis nicht zu vertreten hat.
(3) Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter wahrt die Frist nicht.
(4) Sämtliche Ansprüche des Kunden gegenüber uns verjähren in einem Jahr (verkürzte Verjährungsfrist). Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung.


§ 9 Datenschutz
(1) Die uns durch den Kunden übermittelten Daten (auch online) werden elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet, auch im Wege des automatisierten Verfahrens.
(2) Diese Daten werden zur Ausführung und Abwicklung der von uns vermittelten Leistungen wie Übernachtungen und Stadtführungen auch an unsere Vertragspartner wie z.B. Unterkünfte und Gästeführer weitergegeben. Personenbezogene Daten (Daten die dazu verwendet werden können die Identität des Kunden zu erfahren wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse) leiten wir nur in den Fällen weiter, die im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten.
(3) Die Erfassung und Verarbeitung der vom Kunden übermittelten Daten findet ausschließlich unter Anwendung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Kunde kann auf Nachfrage unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Die Anfrage ist zu richten an info@hildesheim-marketing.de. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Niedersachsen erhoben werden.
(4) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten (insbesondere Adressdaten) an Dritte findet ausdrücklich nicht statt.


§ 10 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechtes oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder aber deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hildesheim ausschließlicher Gerichtsstand oder das ggf. für die Stadt Hildesheim zuständige Gericht. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit eine Bestimmung nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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