Aufgrund der aktuellen Wetterlage kann es insbesondere bei starkem oder erneut einsetzendem Schneefall vorübergehend dazu kommen, dass Schnee auf angrenzende Gehwege geschoben wird. Diese Bereiche werden im Anschluss durch den Bauhof nach Möglichkeit zeitnah nachgearbeitet. Die Gemeinde bittet die Bürgerinnen und Bürger hierfür um Verständnis.
Parallel zum Einsatz des Bauhofes sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege sind bei Schneefall freizuhalten und bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Die gefahrlose Nutzung ist werktags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr sicherzustellen.
Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, ist ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder – sofern kein Seitenraum vorhanden ist – am äußersten Rand der Fahrbahn zu räumen und zu streuen. Die Maßnahmen sind bei Bedarf regelmäßig zu wiederholen. Zudem ist darauf zu achten, dass Gossen, Einlaufschächte und Hydranten jederzeit von Schnee und Eis freigehalten werden.
Die Gemeinde Bispingen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten und die Einhaltung der Räum- und Streupflichten zur Sicherheit im öffentlichen Raum beizutragen.
